In sicheren Händen

Unser persönlicher Ansatz und unsere Hingabe zum Beruf sind das, was uns auf dem Markt besonders macht. Der Kauf einer Immobilie ist eine ernste Investition, die besondere Sorgfalt und Vorsicht verlangt. Professionalität und Kompetenz sind daher ein Muss.

Vertrauen steht an erster Stelle

Unsere Geschäftstätigkeit gründet auf Vertrauen und Transparenz. Grundlage für jede Zusammenarbeit ist Vertrauen und deswegen legen wir unser Augenmerk insbesondere auf ein festes, partnerschaftliches Verhältnis, ganz gleich ob es sich um Käufer oder Verkäufer handelt.
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Häufig gestellte Fragen

Die Grunderwerbssteuer beträgt 3 % und ist vom Käufer zu entrichten.
Nach Abschluss des Immobilienkaufvertrages hat der Käufer beim zuständigen Finanzamt innerhalb einer Frist von dreißig Tagen ab Abschluss des Immobilienkaufvertrages eine Steueranmeldung einzureichen. Der Käufer hat die Grunderwerbssteuer innerhalb einer Frist von fünfzehn Tagen ab Erhalt des Steuerbescheids des zuständigen Finanzamtes zu zahlen. Für Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet.
Ein Vorvertrag geht dem Hauptkaufvertag voraus und dient dazu, die Bedingungen für den Abschluss des Immobilienkaufs festzulegen; in ihm werden der Preis für die Immobilie, die Zahlungsstruktur, das Datum, bis zu welchem der finale Vertrag spätestens zu unterzeichnen ist sowie sonstige Bedingungen festgelegt, die bis zur Unterzeichnung des Hauptvertrages erfüllt sein müssen. Und das Wichtigste, mit ihm wird eine Vertragsstrafe vereinbart, die jene Vertragspartei zu zahlen hat, die von der Transaktion zurücktritt. Sollte der Verkäufer zurücktreten, hat er dem Käufer den zweifachen Betrag der Anzahlung zu zahlen, während der Käufer die geleistete Anzahlung verliert. Der Käufer hat bei der Unterzeichnung des Vorvertrages in der Regel eine Anzahlung von 10% des Gesamtkaufpreises zu leisten.
Ab 2009 können EU-Bürger in Kroatien Immobilien erwerben, mit Ausnahme landwirtschaftlicher Flächen. Für Nicht-EU-Bürger unterscheiden sich die Regeln je nach Herkunftsland. Staatsbürger aus Ländern, mit denen Kroatien auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat, können in Kroatien Immobilien erwerben, sofern sie beim Justizministerium eine entsprechende Zustimmung einholen, was 2 bis 6 Monate in Anspruch nimmt. Natürliche Personen aus Ländern, mit denen Kroatien auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit keinen Vertrag abgeschlossen hat, können in Kroatien keine Immobilien erwerben, sondern in Kroatien eine Firma gründen und den Kauf über diese Firma abwickeln. Allerdings können EU-Bürger keine landwirtschaftlichen Flächen in Kroatien erwerben, sondern müssen diese ebenfalls im Wege einer kroatischen Firma erworben werden.
Für die Übertragung von Immobilien sind ein Grundbuchblatt und eine Kopie des Katasterplans erforderlich. Darüber hinaus wäre es auch wünschenswert, die urbanistischen Voraussetzungen oder einen Auszug aus dem Raumordnungsplan einzuholen, aus dem die Widmung des gegenständlichen Standortes hervorgeht (falls es sich um ein Grundstück handelt), sowie eine Standort- oder Baugenehmigung.
Sollte der Verkäufer die Immobilie innerhalb von drei Jahren ab Erwerb zu einem höheren Preis verkaufen, als er sie selbst erworben hat, unterliegt er der Einkommenssteuer. In diesem Fall hat er auf die Differenz zwischen dem Kauf- und dem Verkaufspreis für die Immobilie Steuern in Höhe von 35% zzgl. Gemeindesteuer zu zahlen, deren Höhe vom Wohnort der Steuerpflichtigen in Kroatien abhängig ist. Gemäß dem Mehrwertsteuergesetz wird beim Kauf von neuerrichteten Gebäuden das Baugrundstück mit einer MwSt von 5% und der Bauwert des Gebäudes mit einer MwSt. von 22 % des Herstellungspreises der Immobilie besteuert.
Die Schätzung des Marktwertes einer Immobilie umfasst nicht nur die Feststellung des Bauwertes, sondern auch die Überprüfung ihres rechtlichen Status bzw. einen Vergleich der Angaben aus den Eigentums- und Raumordnungsunterlagen mit dem tatsächlichen Zustand, bzw. die Identifizierung des Objekts.
Der Verkäufer muss seine Unterschrift auf dem Kaufvertrag in jedem Fall notariell beglaubigen lassen, während der Käufer seine Unterschrift beglaubigen lassen kann, jedoch nicht muss.

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